14.11.07 15:09 Alter: 4 Jahre
Unterricht bei Bahnstreik
Von: oel
Wichtige Informationen
Für den Fall weiterer Streiks im öffentlichen Nahverkehr, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Der Unterricht fällt wegen des Streiks NICHT aus!
- Nur wenn für einen Schüler nachweislich wegen des Streiks die Schule verkehrstechnisch nicht erreichbar ist, gilt das Fernbleiben vom Unterricht als entschuldigt. Die Verpflichtung zur Nachholung versäumten Stoffes bleibt davon unberührt.
- Sind Prüfungsarbeiten für den Streiktag angesetzt, sollten Sie z.B. durch Absprache mit anderen Eltern (Fahrgemeinschaften) ermöglichen, dass Ihre Kinder in die Schule kommen. Sollte ein Fernbleiben unumgänglich sein, wird natürlich ein Nachtermin anberaumt. Gerade in diesen Fällen ist es geboten, dass die Schule über ein Fernbleiben umgehend informiert wird, damit nicht unnötig lange auf fehlende Schüler gewartet wird.
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