Die Schulordnung für Gymnasien in Bayern bestimmt für den Elternbeirat Rechte und Pflichten. Danach kann der Elternbeirat Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern einbringen, die sich insbesondere beziehen auf die
- Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
- Wahrung der Interessen der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler
- Einführung neuer Lernmittel sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek
- Teilnahme an den Beratungen des Schulforums durch gewählte Vertreter
- Wahrnehmung von Rechten bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers oder die zum Ausschluß von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann
- Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
- Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Schulfahrten), die pädagogisch wertvoll eingestuft werden, den Eltern aber finanzielle Belastungen bedeuten
- Schulentwicklung und die Profilbildung der Schule
- Einführung von Schulversuchen
Der Elternbeirat wird für zwei Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder besteht für das Gymnasium Neubiberg aus 12 Elternbeiräten, die aus dem Kreis der Elternschaft der Schülerinnen und Schüler bestimmt werden. Der derzeitige Elternbeirat wurde zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 für die Periode 2008 -2010 gewählt.